Aktuelles und Veranstaltungen

Voranschlag für das Finanzjahr 2024



VA_2024.pdf


Elektronische Gesundheitsakte (ELGA)


ELGA ist ein Informationssystem, das eine bessere Vernetzung der Gesundheitseinrichtungen er-möglicht, um Sie bestmöglich zu behandeln. Als ELGA-Teilnehmer/in (§ 2 Z 12 GTelG) haben Sie und im Behandlungs-/Pflege- und Betreuungsfall Ihre an ELGA teilnehmenden Gesundheits-diensteanbieter (§ 2 Z 10 GTelG) Zugang zu Ihren ELGA-Gesundheitsdaten nach § 2 Z 9 GTelG, insbesondere ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe aus Krankenanstalten, Pflegesituations-berichte aus Pflegeeinrichtungen, Laborbefunde, Befunde der bildgebenden Diagnostik, weitere medizinischen Befunde sowie Medikationsdaten. Seit März 2023 erfolgt die schrittweise Anbindung der Alten- und Pflegeheime der Oö. Sozialhilfe-verbände an ELGA. Ab dem Zeitpunkt der ELGA-Anbindung werden Ihre Pflegesituationsberichte (Verlegungsberichte) aus dem im Alten- und Pflegeheim verwendeten elektronischen Pflegedoku-mentationsprogramm von Ihrem Pflegeteam anlassbezogen (z.B. bei einer Krankenhauseinwei-sung) an ELGA übermittelt. Dadurch haben insbesondere Ihre behandelnden Ärzte/innen und Pfle-gepersonen im niedergelassenen Bereich sowie in den Krankenhäusern die Möglichkeit, diese In-formationen für (weitere) diagnostische und therapeutische Entscheidungen zu nutzen. Dokumente vor der ELGA-Anbindung des jeweiligen Alten- und Pflegeheims werden nicht an ELGA übermittelt. Umgekehrt kann Ihr Pflegeteam im Alten- und Pflegeheim ab beidseitiger Unterfertigung des Heimvertrags oder ab tatsächlicher Aufnahme im Alten- und Pflegeheim für Ihre pflegerische Be-treuung (§ 2 Z 2 lit. b GTelG) Ihre ELGA-Gesundheitsdaten anderer Gesundheitsdiensteanbieter in ELGA einsehen und verarbeiten. Für ELGA relevante Rechtsgrundlagen: Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG) ELGA-Verordnung 2015
ELGA_Folder_Allgemein_F.pdf
ELGA_Folder_e-Medikation_F.pdf
ELGA_Folder_e-Befund_F.pdf
ELGA-Aushang_Alten-_und_Pflegeheime_V_20_(Stand_10062023).pdf
Die ELGA-Ombudsstelle.pdf